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May 6, 2011 21:34
13 yrs ago
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English term

during my lifetime

English to German Law/Patents Law: Contract(s) Last Will
Ein Satz aus einem kanadischen Testament; es ist eine reine Verständisfrage - dem Kontext nach würde ich "during his lifetime" erwarten (da die Testamentsverfasserin zum fraglichen Zeitpunkt ja schon tot ist).
Hoffentlich kann mir jemand auf die Sprünge helfen und erklären, warum es hier "during my lifetime " heißen muss.
Danke vielmals im Voraus fürs Mitdenken!


I give, devise and bequeath all of my property, whatsoever and wheresoever situate, including any property over which I may have a general power of appointment, to my Trustee upon the following trusts, namely:

To hold my family home at XXX together with all household furnishing therein, provided I still own the home at my death, and to permit my husband Billy to have the personal use, occupation and enjoyment thereof as a place of residence free of rent so long as he pays all taxes, insurance, utilities, upkeep and maintenance thereon, during my lifetime, but provided always that my Trustee shall have the authority in his sole and unfettered discretion to terminate the license to occupy my home at any time and for any reason which my Trustee shall determine.

Discussion

DERDOKTOR May 9, 2011:
Dacht' ich mirs !
Johanna Timm, PhD (asker) May 9, 2011:
Update meine Kundin informierte mich soeben per Email dass es sich in der Tat um einen Schreibfehler handelt, und ein früheres Testament bzw ein Kodizil dazu die korrekte Version ("during his lifetime" ) enthält. Ihr Anwalt hatte die Diskrepanz zwischen beiden Versionen der Testamente bereits ebenfalls bemerkt, und so war es gut und beruhigend für sie, dass ich mich auch gewundert und vergewissert habe:-) Herzlichen Dank nochmal an alle!
Jonathan MacKerron May 7, 2011:
poor old Billy...
Johanna Timm, PhD (asker) May 7, 2011:
Danke für die rege Beteiligung. Die Kundin ist die Tochter der Testamentsverfasserin, der Todesfall ist längst eingetreten - das Testament ist 20 Jahre alt, und "Billy" ist vermutlich auch schon tot.
Ich werde auf jeden Fall nachfragen! Ich war von einem versehentlichen Verschreiber ausgegangen (zumal die kanadischen Testamente der letzten 25 Jahre aller auf einer Vorlage beruhen, die individuell ausgeschmückt wird), aber Manfred, Uwe, Jonathan, Werner und DERDOKTOR, ihr habt mir alle interessante Denkansätze gegeben, und ich bin froh, dass ich euch gefragt habe. Danke!
DERDOKTOR May 7, 2011:
Das wird ja nicht so eine Pampa sein, daß es dort kein Verlassenschaftsgericht, oder ein für Erbstreitigkeiten zuständiges Gericht gibt.
Ich nehme an, aber Johanna weiß das besser, daß hier ein Anwalt der direkte Auftraggeber ist, und dem wird der nonsense ja wohl offenbar werden, wenn Johanna ihn darauf hinweist.
Werner Walther May 7, 2011:
Lieber Doktor, die ursprüngliche Kundin weilt vielleicht nicht mehr unter uns, also können wir sie nicht mehr fragen.

Außerdem kann mit einem 'stick to the original' fast nichts passieren (siehe 11.30 bei mir).

Und wenn der Erbe der Kunde wäre, dreht er es zu seinen Gunsten. Das muss nicht automatisch der Wille der Erblasserin sein.
DERDOKTOR May 7, 2011:
Of course the thing to do would be to clear it up with the client, not just falsify the text in your own power, that a translator does not have.
Werner Walther May 7, 2011:
Das hier birgt eine riesige Verantwortung ... ... für die Übersetzerin in sich, das ist nicht bloß ein Werbeschreiben oder eine kurze Einweisung für den Außendienst, den tatsächlichen Willen einer Erblasserin feststellen, wobei diese Dame selbst überzeugt ist oder war, eindeutig formuliert zu haben, und dann das!

Wie Jonathan sagt - das Original gilt im Zweifelsfall.

Insofern (die Übersetzerin hat ja die Frage aufgeworfen) ist es vielleicht nicht ganz so dramatisch, weil ja die Formulierung wie im Original "during MY lifetime" dem Begünsigten nichts schenkt und zu Gunsten der Erblasserin viel strenger und restriktiver ist als "during his lifetime".

Johanna, wenn Du Dich an das Original "MY LIFETIME" hältst, kann eigentlich garnichts passieren.

Außerdem spricht die Logik gegen 'during his lifetime' - denn, wenn er gestorben (after his lifetime) ist, kann er ja weder bezahlen noch erben - das ergäbe hier also auch keinen Sinn.
Jonathan MacKerron May 7, 2011:
@dok It would be dangerous to assume a typo here, and even if it is a typo, the translation must reflect the original. Changing "my" to "his" could have enormous reprecussions down the line. If I were Johanna I'd translate it as it stands and inform the contracting person of this possible discrepancy.
DERDOKTOR May 7, 2011:
All these speculations about a POSSIBLE meaning of a Typo seem to me in vain. During HER lifetime, exactly NOTHING happens in accordance with this will drawn up- so it HAS to be HIS lifetime.
Jonathan MacKerron May 7, 2011:
possibly a case of Alzheimers or similar illness? Sounds like the woman (or her lawyer) is making certain stipulations beforehand, because she may not be of sound enough mind to make such decisions later. Her husband can stay in the house as long as she is alive, but he must adhere to her wishes. Perhaps the intention is, that if after her death, the husband or other family members have not fulfilled these wishes, he/they may lose some of his/their rights to inheritance?? Anyway, there is no way of knowing if it is typo, so your best bet is to translate it as it stands.
DERDOKTOR May 6, 2011:
Why NOT go for the obvious solution?
Werner Walther May 6, 2011:
@Johanna - zu 00.29 Uhr Das fiel mir vorhin auch ein, habe nur vergessen, es aufzuschreiben.
Werner Walther May 6, 2011:
@Johanna / zu 00.20 Uhr Diese Wohlverhaltensklausel kann m.E. durch aus verborgen sein, das ist wohl nicht vorgeschrieben, dass ein Erbbegünstigter alles wissen müsste.
M.E. könnte z.B. in einem Testament stehen: meine Enkelin XY wird meinen Steinway-Flügel und 10.000 Euro erben, wenn sie sich mir gegenüber immer gut verhalten hat und sich regelmäßig bis zuletzt um mich gekümmert hat. Das ist natürlich eine Gummiklausel.
Wenn sie jetzt nachgewiesenermaßen der Oma 10.000 Euro und den Familienschmuck aus der Geldkassette geklaut hat, die Oma geschlagen hat und dann drei Jahre nicht mehr zu Besuch war, hätte sich diese Teilerbschaft wohl erledigt. Das musste der Betroffenen gegenüber aber nicht bekannt gegeben sein - das ist KEIN Vertrag!
Johanna Timm, PhD (asker) May 6, 2011:
Tempus wenn Billy wirklich die ganzen Nebenkosten Strom etc während der Lebzeiten der Testamentsverfasserin bezahlen soll, um später in den Genuss des Hauses zu kommen, müsste das englische Original nicht lauten: so long as he has paid all taxes... etc?
Manfred Reddig May 6, 2011:
@Johanna Scheint mir nicht schlagend. Der gute weiss natürlich zu Lebzeiten bereits, dass er die Nebenkosten zu zahlen hat, damit er in den besagten Genuss kommt. Sie hat ja keinen Grund, das zu verheimlichen. Der Tag der Überprüfung von Billys Verhalten kommt dann bei der Testamentsvollstreckung.
Werner Walther May 6, 2011:
Manfreds Vermutung .... .... hat etwas für sich unter den Annahmen: er hat ein irgendwie geartetes Einkommen außer Haus (Arbeitseinkommen, Rente/Pension), sie hat keine ausreichenden Einnahmen (z.B. nur Hausfrau gewesen ohne Ansprüche an die Sozialversicherung), also müsste er diese Ausgaben begleichen.

Aber, er zahlt doch auch in eigenem Interesse, denn zahlte er nicht, könnte er das Haus ja auch nicht mehr nutzen. Das wäre unter der Annahme, dass sie zusammen in dem Haus lebten.

Eine andere Variante wäre, er lebte nicht mit ihr zusammen in dem Haus (z.B. getrennt lebend), soll aber fortfahren, Betriebskosten, Umlagen usw. für das von ihr bewohnte Haus zu bezahlen.

Dann stirbt sie, und er darf jetzt in das Haus einziehen - das müsste ja auch im Testament ausgedrückt werden und wäre sehr unwahrscheinlich: sie leben getrennt (d.h. irgendwie ohne Interesse aneinander), und dann könnte er bei ihrem Tod das Haus übernehmen?. Das halte ich für sehr spekulativ.

Ich tendiere also doch eher zur Meinung unseres lieben Doktor: einfach hingeschludert und vertippt. Das wäre nicht das erste Mal, dass wir so etwas sehen.
Hoffentlich leben sie noch und es ist keine Testamentseröffnung!
Johanna Timm, PhD (asker) May 6, 2011:
danke Uwe und Manfred , aber: Ein Testament wird doch immer erst nach dem Tod eroeffnet und gelesen. Wie um Himmelswillen kann Billy sich denn an eine Klausel halten, die sich auf " die Lebzeiten der Verfasserin" bezieht, wenn er noch gar nicht weiss, was in dem Testament steht? Das würde doch nur in einem Vertrag Sinn ergeben, den Billy vor dem Testament zu sehen kriegt.
DERDOKTOR May 6, 2011:
Das ist einfach ein Typo oder ein Denkfehler des Verfassers. Es ergibt KEINEN Sinn, einerseits den Trustee als einzig aktiven Part operieren zu lassen, was klarlegt, daß IHRE lifetime dann schon geendet hat, und dann 'my lifetime' zu schreiben.
Es muß mit Sicherheit 'during HIS lifetime ' heißen.
ukaiser (X) May 6, 2011:
@ Manfred hab ich eben auch getippt ....
Manfred Reddig May 6, 2011:
hallo Johanna, wenn es denn kein Schreibfehler (oder eher Denkfehler) des Verfassers ist, gibt es doch noch eine Möglichkeit: die Testamentverfasserin regelt, dass der gute Billy das Haus bewohnen darf, wenn er während IHRER Lebenszeit alle Nebenkosten zahlt. Das kann sogar Sinn machen, da es ihr ja in erster Linie darauf ankommt, dass sich ihr Göttergatte während IHRER Lebenszeit als grosszügiger Zahler erweist. Was meinst du?
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